Autor: Stümpfig |
Nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG 1) erhöhen verdeckte Einlagen das Einkommen der Körperschaft nicht. Entsprechend wird diese bei Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außerhalb der Steuerbilanz (zweite Gewinnermittlungsstufe) wieder abgezogen (vgl. R 7.1 Abs. 1 Nr. 13 KStR 2022).
Während die Auswirkung der verdeckten Einlagen in § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG geregelt ist, definiert der Gesetzgeber den Begriff der verdeckten Einlage nicht näher. Eine Beschreibung ist in den Körperschaftsteuerrichtlinien zu finden (vgl. R 8.9 Abs. 1 KStR 2022). Danach liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn
ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Körperschaft |
außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen |
einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und |
diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. |
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|