21.6 Organschaft

Autor: Baumgartner

21.6.1 Hintergrund

21.40

Nachfolgend werden ausgewählte Aspekte der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; zu den Voraussetzungen ausführlich Rdnr. 20.127 ff.) speziell für Kapitalgesellschaftskonzernstrukturen beleuchtet. Der Schluss eines umsatzsteuerlichen Organkreises ist insbesondere dann für Kapitalgesellschaftskonzernstrukturen sinnvoll, wenn der Vorsteuerschlüssel der Konzernmuttergesellschaft niedrig ist (z.B. aufgrund der Erbringung hauptsächlich steuerbefreiter Ausgangsumsätze im Finanzdienstleistungssektor gem. § 4 Nr. 8 und Nr. 10 UStG).

21.41

Durch den Schluss eines Organkreises werden konzerninterne Umsätze wie etwa der Leistungsbezug von konzerneigenen IT- und anderen Service-Gesellschaften als nicht steuerbare Innenumsätze behandelt (Abschn. 2.9 Abs. 2 UStAE), so dass keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden muss, die auf Ebene der Muttergesellschaft nur eingeschränkt als Vorsteuer abziehbar wäre.

21.41a