22.3 Besteuerung von Anteilsveräußerungen

Autor: Ott

22.17

Während bei der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften regelmäßig beim Anteilseigener keine ertragsteuerlichen Folgen eintreten und für den Rechtsnachfolger nach § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers maßgebend sind, stellen sich die Besteuerungsfolgen bei der Veräußerung von Anteilen1) an Kapitalgesellschaften,2) die im Privatvermögen gehalten werden, in Abhängigkeit vom Beteiligungsumfang wie folgt dar:

Beteiligungsumfang

Gewinn

Verlust

Privatvermögen < 1 %

Bei Erwerb vor dem 01.01.2009: steuerfrei

Bei Erwerb ab dem 01.01.2009: Abgeltungsteuer nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG, keine Option zum Teileinkünfteverfahren

Bei Erwerb vor dem 01.01.2009: unbeachtlich