23.5 Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen (§ 3c Abs. 2 Satz 2-5 EStG)

Autor: Hüls

23.5.1 Hintergrund/Überblick

23.32

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs1) unterlagen Wertminderungen von im Betriebsvermögen gewährten Gesellschafterdarlehen - entgegen der seinerzeitigen Auffassung der Finanzverwaltung2) - auch dann nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn die Darlehensüberlassung nicht fremdüblich und damit durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war. Die Beteiligung an der Körperschaft einerseits und das Darlehen andererseits seien grundsätzlich selbständige Wirtschaftsgüter; das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG beziehe sich nach dem Gesetzeswortlaut nur auf die Beteiligung an der Körperschaft selbst, nicht aber auf die Fälle von Substanzverlusten aufgrund der Hingabe von Darlehen an die Körperschaft. Da Substanzgewinne aus einer Wertsteigerung oder Veräußerung einer im Betriebsvermögen gehaltenen Darlehensforderung voll steuerpflichtig seien, könne umgekehrt das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG auch nicht Substanzverluste von Darlehensforderungen erfassen.

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