30.1 Gestaltungsoptionen zur Sanierung der Passivseite

Autor: Kreide

30.1

Gerät eine Gesellschaft in die Krise, stellen sich viele Herausforderungen, die das Unternehmen zusammen mit dem steuerlichen Berater in den Griff bekommen muss. Ausgangspunkt sollte stets die Frage sein, ob das Unternehmen ein tragfähiges Geschäftsmodell hat und somit langfristig eine angemessene Rendite (über den reinen Kapitaldienst hinaus) erzielen kann. Im Rahmen eines Sanierungsgutachtens nach IDW S 61) ist nachzuweisen, dass die Fortführungsfähigkeit (IDW S 112)) auch nachhaltig ist (Sanierungsfähigkeit).3) Wird diese Frage positiv beantwortet, lohnt sich eine finanzielle Sanierung. Sie verfolgt folgende Ziele:

Vermeidung der Insolvenzreife (§§ 17 ff. InsO) und damit einer Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO),

Vermeidung von Strafbarkeits- und Haftungsvorwürfen (insbesondere § 15b InsO) gegen handelnde Personen, unter dem Aspekt der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO) ggf. auch gegen den Steuerberater,