Autor: Bolk |
Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (GbR oder insbesondere auch GmbH & Co. KG) ist als Vermögensgegenstand des Finanzanlagevermögens zu aktivieren (§
Der Anspruch auf Auszahlung des Gewinnanteils entsteht regelmäßig bereits mit Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der Gewinnanteil entstanden ist. Dies gilt insbesondere für den Gewinnanteil als Kommanditistin, soweit keine vorrangige Verrechnung von Verlustanteilen geboten ist (§
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