| Autor: Bolk |
Ist eine GmbH an einer GmbH & Co. KG als Komplementärin mit Vermögenseinlage oder als Kommanditistin beteiligt, gehört der Gesellschaftsanteil als Vermögensgegenstand regelmäßig zu den Finanzanlagen und ist in der Handelsbilanz in der Position „Beteiligungen“ auszuweisen (§ 271 Abs. 1, § 266 Abs. 2 A. III. 3 HGB).1) Abweichend davon kommt auch ein Ausweis als „Anteile an verbundenen Unternehmen“ in Betracht, wenn eine Einbeziehung in einen Konzernabschluss geboten ist (§ 271 Abs. 2 i.V.m. §§ 290, 266 Abs. 3 A. III. 1 HGB).
| 1) | IDW RS HFA 18 v. 04.06.2014, FN-IDW 7/2014, 417, ebenso IDW ERS FAB 18 v. 22.11.2024, IDW Life 1/2025, 79, zur Bilanzierung der Beteiligung an einer Personengesellschaft in der Handelsbilanz. IDW RS FAB 7 v. 02.12.2024, IDW Life 2025, 58, zur Bilanzierung des Gesellschaftsvermögens der Personengesellschaft nach Handelsrecht. |
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