Autor: Bolk |
Ergänzungsbilanzen sind Bestandteil der Bilanzierung und Gewinnermittlung von Personengesellschaften. Ergänzungsbilanzen sind aufzustellen, wenn Korrekturwerte für Bilanzpositionen, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, aufgrund abweichender Bewertung nach steuerrechtlichen Vorschriften auszuweisen sind, die nur einen oder mehrere Mitunternehmer betreffen.1) Ergänzungsbilanzen sind streng mitunternehmerbezogen aufzustellen, im Bilanzenzusammenhang fortzuführen und der Finanzbehörde nach § 5b Abs. 1 EStG für das jeweilige Wirtschaftsjahr elektronisch einzureichen. In besonderer Weise kommt dies in Betracht bei Sachverhalten, die von §
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