32.5 Fallstudie zur Liquidation einer Kapitalgesellschaft

Autoren: Ott/Hasenheit

32.5.1 Sachverhalt

32.110

An der im Jahr 2000 gegründeten X-GmbH mit Sitz in Köln (GewSt-Hebesatz: 450 %) und einem Stammkapital von 50.000 € ist neben den natürlichen Personen A (Beteiligung 49,5 %) und B (0,5 %) die Z-GmbH mit 50 % beteiligt. Die Anschaffungskosten der Beteiligungen betragen:

für A:

24.750 €

für B:

250 €

für die Z-GmbH:

55.000 €

Während A und B die GmbH im Wege der Bareinlage im Jahr 2000 gegründet haben, ist die Z-GmbH im Jahr 2014 im Zuge einer Kapitalerhöhung von 25.000 € auf 50.000 € als neuer Gesellschafter beigetreten und hat neben der Kapitaleinzahlung ein Aufgeld i.H.v. 30.000 € gezahlt. Das Aufgeld wurde in der Handelsbilanz in die Kapitalrücklage eingestellt und steuerlich dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG zugeführt. Zum 01.07.2019 wird die GmbH durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst. Die Gesellschafter beschließen, das bisherige, mit dem Kalenderjahr übereinstimmende Wirtschaftsjahr beizubehalten.

Die zum 30.06.2019 aufgestellte Handels- und Steuerbilanz (Schlussbilanz) für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.01.2019 bis 30.06.2019 weist folgendes Bild auf:

Schlussbilanz zum 30.06.2019

Grundstück

150.000 €

gezeichnetes Kapital

50.000 €

Forderungen

80.000 €

Kapitalrücklage

30.000 €

Bank

20.000 €

Gewinnvortrag

60.000 €

Jahresüberschuss

60.000 €

KSt-Rückstellung

9.500 €

GewSt-Rückstellung

10.500 €

Verbindlichkeiten