Autoren: Mirbach/Wiesmann |
Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung des GmbH-Geschäftsführers unterliegt den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 SGB IV und richtet sich nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls. Hiernach ist "Beschäftigung" die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
Der Begriff der sozialversicherungspflichtigen "Beschäftigung" ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Arbeitsverhältnisses.1) Daraus folgt, dass grundsätzlich eine Beschäftigung vorliegt, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, allerdings auch, dass eine Beschäftigung ebenfalls dann vorliegen kann, wenn kein Arbeitsverhältnis besteht.
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