34.1 KöMoG: Optionsmodell für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sowie weitere Änderungen des KStG und des UmwStG

Autor: Probst

34.1.1 Die wesentlichen Regelungsbereiche der Novelle

34.1

Zwar wurde der Referentenentwurf des BMF eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (nachfolgend "KöMoG") erst am 19.03.2021 vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch im Eiltempo vorangetrieben,1) so dass das Gesetz bereits am 21.05.2021 durch den Bundestag - entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses - beschlossen werden konnte. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz am 25.06.2021 zugestimmt, so dass die Neuregelungen mit der Verkündung am 30.06.2021 zum 01.01.2022 in Kraft getreten sind.2)

34.2

Das KöMoG enthält vier wesentliche Regelungsbereiche:

die Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften,

die Globalisierung des UmwStG für Körperschaften,

den Ersatz des Ausgleichspostens für innerorganschaftlich verursachte Mehr- und Minderabführungen durch die sogenannte Einlagelösung und