Autor: Kutschera |
Grundstückseigentümer müssen sich ab 2025 darauf einstellen, dass die Grundsteuer anders berechnet wird als bisher. Soweit eine Kapitalgesellschaft Grundvermögen besitzt, ist sie grundsteuerpflichtig - und damit auch von der Grundsteuerreform betroffen.
Gesetzliche Grundlage für das sogenannte Bundesmodell ist das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019.1) Dieses wurde geändert und ergänzt durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz vom 16.07.2021.2) Kleinere Anpassungen in Form von textlichen Änderungen erfolgten durch Art.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen haben eigene Grundsteuermodelle entwickelt, die sich teils erheblich vom Bundesmodell unterscheiden. Die gesetzlichen Grundlagen für die einzelnen Landesmodelle finden sich in eigenen Landesgesetzen:
Baden-Württemberg: Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz - LGrStG) vom 04.11.20204) |
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