I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in der Form einer GmbH & Co. KG ein Unternehmen, dessen Zweck die Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung von Einkaufs- und Versorgungszentren sowie aller artverwandten Geschäfte ist.
Die Klägerin hatte im Streitjahr 1974 folgende Gesellschafter:
Komplementärin: B-Bau GmbH - ohne Einlage - (B-GmbH)
Kommanditisten:
1. bis zum 2. August 1974: A-Beteiligungs GmbH
ab 3. August 1974: Herr A
mit je 90 v. H. des Kapitals
2. B-Bau GmbH & Co. KG (B-KG) mit 10 v. H. des Kapitals
Die Anteile an der B-GmbH gehörten zu 90 v. H. der Bau-KG und zu 10 v. H. der A-Beteiligungs GmbH. An der B-KG wiederum war ausschließlich die A- Beteiligungs GmbH beteiligt.
Alleingesellschafter der A-Beteiligungs GmbH war Herr A.
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