Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 24.10.2023 -
Der Bescheid zum 31.12.2017 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes vom 04.12.2018 wird dahingehend geändert, dass die Feststellung des Sonderausweises in Höhe von 10 Mio. € ersatzlos entfällt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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