BFH - Urteil vom 05.03.2008
I R 45/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1534
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 18.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1441/06

Ankauf eines Wirtschaftsguts vom Gesellschafter-Geschäftsführer

BFH, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen I R 45/07

DRsp Nr. 2008/15833

Ankauf eines Wirtschaftsguts vom Gesellschafter-Geschäftsführer

Gründe:

I. Unternehmensgegenstand der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, war im Streitjahr 2001 die Erbringung bestimmter Dienstleistungen. Ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war Herr M.

Im Dezember 1997 erwarben M und seine Ehefrau, die ebenfalls bei der Klägerin angestellt war, ein 904 qm großes, unbebautes Grundstück zu einem Preis von 144 480 DM. Auf dem Grundstück sollte ein Gebäude errichtet werden, in dem sowohl die Privatwohnung der Eheleute M als auch die Betriebsräume der Klägerin untergebracht werden sollten. Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büro wurde im November 1998 abgelehnt. Das Grundstück blieb unbebaut.