Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag
BGH, Beschluß vom 30.01.1992 - Aktenzeichen II ZB 15/91
DRsp Nr. 1993/829
Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag
»Der Niederschrift über den Beschluß, mit dem die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft einem mit einer GmbH abgeschlossenen Unternehmensvertrag zugestimmt hat, ist der Unternehmensvertrag als Anlage beizufügen. Der Zustimmungsbeschluß nebst Anlage ist der Anmeldung zum Handelsregister beizufügen (Ergänzung zu BGHZ 105, 324).«