Der Kläger verlangt als Konkursverwalter der A. GmbH & Co.-Produktions KG die Rückzahlung eines Darlehens, das die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährt hat. Der Beklagte, der bis 30. September 1990 als Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin tätig war, hat mit Gegenforderungen aufgerechnet, vor allem mit Gehalts- und Tantiemeansprüchen.
Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Mit der Revision verfolgt der Beklagte die Aufrechnung weiter, soweit er zur Zahlung eines höheren Betrages als 6.939,47 DM verurteilt worden ist.
Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang des Rechtsmittels zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|