17.2 Der praktische Fall

Autor: Kersten

17.3

Die A-GmbH betreibt einen Handel mit Medizinprodukten und wurde 2013 gegründet. Alleingesellschafterin ist die B-GmbH. Am 01.07.2015 veräußert die B-GmbH 40 % der Geschäftsanteile der A-GmbH an die Z-AG. Bis zum 31.12.2014 erwirtschaftete die A-GmbH ausschließlich Verluste, so dass vom Finanzamt ein Verlustvortrag von 1,2 Mio. € auf den 31.12.2014 festgestellt wurde. Im Jahr 2015 hat die A-GmbH erstmals einen Gewinn erwirtschaftet, der in der Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2015 mit 1 Mio. € deklariert wurde. Ein Zwischenabschluss zum 30.06.2015 weist ein bis zu diesem Stichtag erzieltes steuerliches Ergebnis von 450.000 € aus.

17.4

Beispiel

Das Finanzamt nimmt unter Verweis auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. einen Untergang des Verlustvortrags i.H.v. 40 % an und berücksichtigt im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung 2015 nur noch einen Verlustvortrag von 720.000 € (60 % von 1,2 Mio. €). Für den Veranlagungszeitraum 2015 ergibt sich daraus ein zu versteuerndes Einkommen von 280.000 €. Der Verlustvortrag zum 31.12.2015 wird auf 0 € festgestellt.

Lösung