Auf die Revision des Streithelfers der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 16. Januar 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Am 8. Juli 2002 wurde die S. GmbH gegründet. Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil von 25.000 € war der Ehemann der Beklagten, R. H. . Unternehmensgegenstand war der Handel mit "Schnäppchen", insbesondere im Bereich von Textilien, Einrichtungsgegenständen, Betten und Bettwaren.
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