Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 06.04.2022 - 13 K 3550/19 K,G,F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
|
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|