FG Düsseldorf, vom 12.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2199/091387
Anwendung des Sockelbetrages der Mindestbesteuerung im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 1 KStG
BFH, Urteil vom 23.01.2013 - Aktenzeichen I R 35/12
DRsp Nr. 2013/5724
Anwendung des Sockelbetrages der Mindestbesteuerung im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 1KStG
Auch im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 1KStG ist der sog. Sockelbetrag der Mindestbesteuerung von 1 Mio. € (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG) nur einmal und nicht mehrfach --für jedes Kalenderjahr des verlängerten Besteuerungszeitraums-- anzusetzen.