Artikel 1 OECD-MA
FNA: 611-9-00-00-10
Stand: 01.09.2024
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Artikel 1 OECD-MA2010 Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen

OECD-MA2010 ( OECD-Musterabkommen 2010 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen )

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.