BeispielDie i.S.d. § 267 HGB kleine X-GmbH hat im Rahmen der nur steuerlichen Zwecken dienenden (ergänzenden) Buchführung Sonderabschreibungen nach § 7g EStG bei Betriebsvorrichtungen i.H.v. 20.000 € vorgenommen und außerdem zutreffend eine Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) i.H.v. 50.000 € gewinnmindernd erfasst. In der Handelsbilanz zum 31.12.03 ist aus diesem Grund eine Rückstellung für latente Steuern (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) i.H.v. 21.000 € passiviert. Handelsbilanz 31.12.03 * einschl. Rückstellungen für latente Steuern. |
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