25.5 Auswirkungen beim Betriebsunternehmen

Autor: Kersten

25.39

Die Entgelte für die Nutzungsüberlassung (z.B. Miete) mindern als Betriebsausgaben das körperschaftsteuerliche Einkommen der Betriebskapitalgesellschaft und werden bei der Gewerbesteuer nach § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet.

25.40

Sofern die Betriebsgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft im Inland geführt wird, erzielt diese auch nach Beendigung der Betriebsaufspaltung kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte gem. § 8 Abs. 2 KStG. Eine Betriebsaufgabe liegt hier nicht vor.