25.6 Gestaltungsansätze zur Vermeidung steuerlicher Risiken der Betriebsaufspaltung bei der Unternehmensnachfolge

Autor: Kersten

25.6.1 Gefahren der Umstrukturierung

25.41

Bei der Umstrukturierung einer Betriebsaufspaltung ist wegen der oben (siehe Rdnr. 25.37) genannten Gefahren besondere Vorsicht geboten.

Durch eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse an dem Betriebsgrundstück oder der Beteiligungsverhältnisse an der Betriebs-GmbH kann es zur ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung kommen: Die sachlichen Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen keine wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. das Betriebsgrundstück) mehr zur Nutzung überlässt (Wegfall der sachlichen Verflechtung).

25.42

Die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen aber auch dann, wenn die sogenannte personelle Verflechtung entfällt. Das wäre dann der Fall, wenn sich durch die Veränderung der Beteiligungs- oder Eigentumsverhältnisse die Stimmrechtsverteilung im Besitzunternehmen oder dem Betriebsunternehmen derart ändert, dass keine Person oder Personengruppe in beiden Unternehmen ihren geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann. Bei einer Übertragung ist daher darauf zu achten, dass sich diese Mehrheitsverhältnisse nicht, auch nicht unfreiwillig, so verändern, dass die personelle Verflechtung entfällt.

25.6.2 Gestaltungsvarianten

25.43

Zur Vermeidung einer Gewinnrealisation sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten denkbar: