Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob ein Verlust der Klägerin aus der Auflösung der A GmbH in den Streitjahren 2011 oder 2012 zu berücksichtigen ist.
Die Kläger waren als Gesellschafter der A GmbH (nachfolgend: GmbH) beteiligt. Die Geschäftsanteile an der GmbH verteilten sich auf folgende Personen:
Klägerin: | Geschäftsanteil von X € |
Kläger: | Geschäftsanteil von X € |
K: | Geschäftsanteil von X € |
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