FG Münster - Urteil vom 03.11.2021
13 K 3187/19 E,F
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 7;

Berücksichtigen der Aufwendungen der Gesellschafter einer aufgelösten GmbH aus den Bürgschaftsversprechen gegenüber der Bank als Verlust

FG Münster, Urteil vom 03.11.2021 - Aktenzeichen 13 K 3187/19 E,F

DRsp Nr. 2021/18865

Berücksichtigen der Aufwendungen der Gesellschafter einer aufgelösten GmbH aus den Bürgschaftsversprechen gegenüber der Bank als Verlust

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 7;

Tatbestand

Streitig ist, ob ein Verlust der Klägerin aus der Auflösung der A GmbH in den Streitjahren 2011 oder 2012 zu berücksichtigen ist.

Die Kläger waren als Gesellschafter der A GmbH (nachfolgend: GmbH) beteiligt. Die Geschäftsanteile an der GmbH verteilten sich auf folgende Personen:

Klägerin: Geschäftsanteil von X €
Kläger: Geschäftsanteil von X €
K: Geschäftsanteil von X €