Der Einkommensteuerbescheid 2015 vom 29.03.2017, zuletzt geändert am 27.05.2019, wird dahingehend geändert, dass die bisher bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb des Klägers als Rechnungsabgrenzungsposten angesetzten Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.341 € für X-Werbung, Z-Verlag, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung und Kfz-Steuer als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
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