I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit den Gesellschaftern A und B-- hatte 1991 ein Grundstück mit Bürogebäude erworben und anschließend an eine GmbH vermietet, deren Gesellschafter ebenfalls A und B waren. Gegenstand des Unternehmens der GmbH war die Durchführung von Planungsleistungen für das Bauhauptgewerbe und ingenieurtechnische Leistungen für die angrenzenden Baunebenbereiche sowie die Beratung und Begutachtung von Gewerken und Leistungen auf diesen Fachgebieten. Die GmbH hatte dieses Unternehmen zunächst auf einem Nachbargrundstück betrieben.
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