Mit Vertrag vom 6. Juni 1963 wurde die R GmbH (GmbH) gegründet. Das Stammkapital betrug seit dem 28. April 1972.600.000 DM; davon hielt der Ehemann der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) 550.000 DM und die Klägerin 50.000 DM. Das Wirtschaftsjahr der GmbH endete am 30. Juni. Der Ehemann der Klägerin gewährte der GmbH u.a. folgende Darlehen: Am 9. August 1977 200.000 DM, am 26. August 1977 50.000 DM, am 8. Dezember 1977.200.000 DM und am 2. Januar 1978.500.000 DM.
Am 22. Januar 1979 verstarb der Ehemann der Klägerin. Die Klägerin wurde Alleingesellschafterin. Vom Stammkapital in Höhe von 600.000 DM verkaufte sie 60.000 DM.
Im Zeitpunkt des Todes des Ehemanns hatte die B-Bank gegen die GmbH Forderungen in Höhe von 1.625.267 DM.
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