I. Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Änderung einer Bilanz.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Sie stellte am 30. April 2002 ihren Jahresabschluss für das Streitjahr (2001) auf. Den auf dieser Basis ermittelten Gewinn berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) in Steuerbescheiden, die gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung unter Vorbehalt der Nachprüfung ergingen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|