Checkliste: Offenlegungserleichterungen |
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Kleinst- |
kleine Gesellschaften |
mittelgroße Gesellschaften |
große Gesellschaften |
Offenlegung der Bilanz mit verkürztem Gliederungsschema nach § 266 Abs. 1 Satz 2 bzw. Satz 3 HGB |
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Hinterlegung der Bilanz mit den geforderten Vermerken unter der Bilanz |
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Verkürztes Schema kann bereits bei der Aufstellung genutzt werden |
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Beachtung der gesonderten Angaben in Bilanz oder Anhang |
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Offenlegung der verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung unter Ausweis des Rohergebnisses |
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Keine Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich |
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Keine Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich |
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Bereits die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist in verkürzter Form möglich |
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