Checkliste: Satzungsbestandteile einer GmbH Checkliste: Gründung einer GmbH (oder UG) Übersicht: Durchführung der Abschlussprüfung Mustergliederung Prüfungsbericht Mustergliederung Bestätigungsvermerk Checkliste: Einzureichende Unterlagen Checkliste: Offenlegungserleichterungen für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Checkliste: Offenlegungserleichterung für den Anhang Übersicht Bilanzausweis Gewinnrücklagen Überblick Kapitalerhöhung Übersicht: Voraussetzungen Kapitalherabsetzungen Beispielrechnung: Einkommensermittlung bei Kapitalgesellschaften Übersicht: Ertragssteuerliche Belastungswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf beiden Besteuerungsebenen Übersicht: Auflösung und Liquidation der Kapitalgesellschaft Übersicht: Vergleich der gewerbesteuerlichen und der körperschaftsteuerlichen Streubesitzregelung Übersicht gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen Übersicht: Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens auf die Gewerbesteuer Übersicht: Auflösung und Liquidation der Tochterkapitalgesellschaft Prüfschema: Drittvergleich - § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG Übersicht Vor- und Nachteile einer Betriebsaufspaltung Beispielrechnung: Ermittlung der Eigenkapitalquote Muster: Rangrücktrittsvereinbarung Musterschreiben: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Musterschreiben: Mandantenkrise Checkliste: Fortbestehensprognose Checkliste: Anzeichen für mangelnde Forführungsfähigkeit Checkliste: Schritt für Schritt durch die Liquidation durch Beschluss Übersicht: Ermittlung des Liquidationseinkommens Übersicht: Besteuerung der Gesellschafter in der Liquidation Übersicht: Die Berechnung der Grundsteuer nach den Ländermodellen Übersicht: Sperr- und Behaltungsfristen mit Hinweisen zum Wachstumschancengesetz

Checkliste: Schritt für Schritt durch die Liquidation durch Beschluss

Schritt für Schritt durch die Liquidation
durch Beschluss

1.

Auflösungsbeschluss: Vorbehaltlich einer anderen Satzungsregelung der Gesellschaft bedarf die Auflösung der Gesellschaft einer Dreiviertelmehrheit der in der Gesellschafter­versammlung vertretenen Stimmen. Grundsätzlich bedarf diese Beschlussfassung nicht der notariellen Beurkundung. Anmerkung anzeigen