Die Nichtzulassungsbeschwerde führt zur Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 544 Abs. 7 ZPO, weil das Berufungsurteil auf entscheidungserheblichen Verletzungen des Anspruchs der Klägerinnen auf rechtliches Gehör beruht.
I. 1. Soweit das Berufungsgericht in dem angefochtenen Urteil ausführt, der Vortrag der Klägerinnen zu der dem Beklagten als Geschäftsführer der Klägerin zu 1 zur Last gelegten Fehlkalkulation des Preises für den G. -Auftrag sei "dem Beweis nicht zugänglich", verletzt es in mehrfacher Hinsicht den Anspruch der Klägerinnen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
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