17.1 Thematische Einführung

Autor: Kersten

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Aufgrund der weitreichenden steuerlichen Auswirkungen bildet die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei Körperschaften einen wesentlichen Beratungsaspekt in der steuerberatenden Praxis. Da ein Verlustausgleich aufgrund der Singularität der Einkunftsart bei inländischen Kapitalgesellschaften gem. § 8 Abs. 2 KStG ausscheidet, sind die Regeln des Verlustabzugs von herausragender Bedeutung. Der Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer bestimmt sich zunächst nach der einkommensteuerrechtlichen Vorschrift des § 10d EStG. Denn über § 8 Abs. 1 KStG ist auch § 10d EStG bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der Körperschaftsteuer anzuwenden. § 10d EStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen sowohl einen Rücktrag als auch einen Vortrag des Verlusts.

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