17.4 Auswirkungen bei der Gesellschaft

...

17.4.3.3 Ausnahme 1: Konzernklausel

17.42

Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt nicht vor, wenn sich der Anteilseignerwechsel als rein konzerninterner Vorgang darstellt (§ 8c Abs. 1 Satz 4 KStG n.F.).17) Nach der Konzernklausel liegt ein schädlicher Beteiligungserwerb nicht vor, wenn:

an dem übertragenden Rechtsträger der Erwerber zu 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und der Erwerber eine natürliche oder juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft ist (Nr. 1),

an dem übernehmenden Rechtsträger der Veräußerer zu 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und der Veräußerer eine natürliche oder juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft ist (Nr. 2),

an dem übertragenden oder dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe natürliche oder juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft zu jeweils 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist (Nr. 3).

17.43

Beispiele

Herr C ist Alleingesellschafter der beiden Gesellschaften D-GmbH und Z-GmbH. Bei der D-GmbH besteht ein Verlustvortrag von 500.000 €.