15.7 Veräußerung der Anteile aus Sicht des Gesellschafters

Autor: Bolk

15.47

Veräußert ein Gesellschafter einen Geschäftsanteil an "seine" GmbH gegen Zahlung eines Kaufpreises, handelt es sich trotz Sachbehandlung des Erwerbs als Kapitalherabsetzung auf Seiten der GmbH um eine Veräußerung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auf Seiten des Gesellschafters, soweit die Anteile zum Privatvermögen gehören und die Beteiligungsgrenze von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung erfüllt ist.1) Der Veräußerungsgewinn, ermittelt nach § 17 Abs. 2 EStG, unterliegt dem Teileinkünfteverfahren und ist folglich zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40c EStG).

15.48

Soweit die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht erfüllt sein sollten, gehört der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen20 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Vorbehaltlich eines Antrags auf Günstigerprüfung32d Abs. 6 EStG) unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer32d Abs. 1 EStG). Mangels Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer auf Seiten der Gesellschaft muss der Veräußerer der Geschäftsanteile die mit der Veräußerung verbundenen Kapitalerträge in seiner Einkommensteuererklärung angeben (§ 32d Abs. 3 EStG).

15.49