9.2 Ursachen für eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz

Autor: Bolk

9.4

Grundsätzlich sind die Ansätze von Wirtschaftsgütern, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie deren Bewertung nach Handelsrecht für die steuerrechtlich gebotene Gewinnermittlung maßgeblich (§ 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz EStG). Abweichend davon regeln zahlreiche Vorschriften indes eine Durchbrechung dieses Maßgeblichkeitsgrundsatzes.

§ 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz EStG :

Bilanzposten für latente Steuern entsprechend § 274 HGB dürfen in der Steuerbilanz nicht ausgewiesen werden. Es fehlt diesen Posten, die als Bilanzierungshilfe einen Einblick in die Vermögenslage der Gesellschaft vermitteln sollen, der Charakter eines Wirtschaftsguts.

§ 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz EStG :