BGH - Urteil vom 14.06.2012
IX ZR 145/11
Normen:
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 634 Nr. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1566
BGHZ 193, 297
DStR 2012, 1825
GmbHR 2012, 1009
NJW 2012, 3165
NZI 2012, 853
VersR 2013, 509
WM 2012, 1359
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 02.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 104/10
OLG Schleswig, vom 02.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 17 U 14/11

Einbeziehung von Gesellschafter und Geschäftsführer in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages über die Prüfung der Insolvenzreife der GmbH

BGH, Urteil vom 14.06.2012 - Aktenzeichen IX ZR 145/11

DRsp Nr. 2012/14386

Einbeziehung von Gesellschafter und Geschäftsführer in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages über die Prüfung der Insolvenzreife der GmbH

Der Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2011 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 631 Abs. 1; BGB § 634 Nr. 4;

Tatbestand

Die Klägerin war Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der C. GmbH (nachfolgend: GmbH). Seit dem Jahr 2002 war der beklagte Steuerberater, der seinerzeit eine Bürogemeinschaft mit dem Ehemann der Klägerin, einem Rechtsanwalt, unterhielt, für die GmbH tätig und erstellte unter anderem Jahresabschlüsse und Bilanzen.