KG - Beschluss vom 23.07.2019
22 W 29/18
Normen:
FamFG §§ 58 ff.;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 02.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Eintragung des Erlöschens einer FirmaBeendete LiquidationNoch nicht abgeschlossenes BesteuerungsverfahrenVersicherung der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft

KG, Beschluss vom 23.07.2019 - Aktenzeichen 22 W 29/18

DRsp Nr. 2020/2689

Eintragung des Erlöschens einer Firma Beendete Liquidation Noch nicht abgeschlossenes Besteuerungsverfahren Versicherung der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft

Die Eintragung des Erlöschens der Firma nach § 74 GmbHG kommt erst dann in Betracht, wenn davon auszugehen ist, dass die Liquidation beendet ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, das Finanzamt das Besteuerungsverfahren aber noch abschließen will. Auf eine durch den Liquidator versicherte Vermögenslosigkeit der Gesellschaft kommt es insoweit nicht an.

Die Beschwerde der Beteiligten vom 26. März 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 02. März 2018 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.;

Gründe:

I.

Die mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Mai 2013 als Alleingesellschafter gegründete Beteiligte ist seit dem 20. Juni 2013 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.

Die Beteiligte meldete am 7. Dezember 2017 elektronisch in notarieller Form ihre Auflösung an und dass der bisherige Geschäftsführer nunmehr mit einer näher angegebenen Vertretungsbefugnis der Liquidator der Gesellschaft sei. Ferner wurde angemeldet, dass eine Liquidation mangels vorhandenen Vermögens nicht erforderlich und die Firma erloschen sei.