Die Beschwerde der Beteiligten vom 26. März 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 02. März 2018 wird zurückgewiesen.
I.
Die mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Mai 2013 als Alleingesellschafter gegründete Beteiligte ist seit dem 20. Juni 2013 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.
Die Beteiligte meldete am 7. Dezember 2017 elektronisch in notarieller Form ihre Auflösung an und dass der bisherige Geschäftsführer nunmehr mit einer näher angegebenen Vertretungsbefugnis der Liquidator der Gesellschaft sei. Ferner wurde angemeldet, dass eine Liquidation mangels vorhandenen Vermögens nicht erforderlich und die Firma erloschen sei.
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