BFH - Urteil vom 08.10.2008
I R 61/07
Normen:
KStG § 8 Abs. 3; EStG § 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 09.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1763/03

Erfordernis einer beherrschenden Stellung eines Gesellschafters in der vorteilsgewährenden oder der empfangenden Kapitalgesellschaft für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an eine dem Gesellschafter nahestehende Kapitalgesellschaft; Vorliegen einer vGA auch bei Zuwendung an einen dem Gesellschafter nahestehende Person; Abstellen auf den wirksamen Jahresabschluss für die Übereinstimmung der steuerlichen mit der handelsrechtlichen Wahlrechtsausübung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Vorliegen eines zunächst formnichtigen Jahresabschluss; Begriff der vGA bei einer Kapitalgesellschaft

BFH, Urteil vom 08.10.2008 - Aktenzeichen I R 61/07

DRsp Nr. 2009/2624

Erfordernis einer beherrschenden Stellung eines Gesellschafters in der vorteilsgewährenden oder der empfangenden Kapitalgesellschaft für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an eine dem Gesellschafter nahestehende Kapitalgesellschaft; Vorliegen einer vGA auch bei Zuwendung an einen dem Gesellschafter nahestehende Person; Abstellen auf den wirksamen Jahresabschluss für die Übereinstimmung der steuerlichen mit der handelsrechtlichen Wahlrechtsausübung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Vorliegen eines zunächst formnichtigen Jahresabschluss; Begriff der vGA bei einer Kapitalgesellschaft

1. Eine vGA an eine dem Gesellschafter nahe stehende Kapitalgesellschaft setzt nicht voraus, dass der Gesellschafter in der vorteilsgewährenden oder der empfangenden Kapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat. 2. Wurde eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste, nicht vollwertige Darlehensforderung im Jahr der Darlehensgewährung fehlerhaft nicht wertberichtigt und wird die Wertberichtigung aufgrund des Grundsatzes des formellen Bilanzzusammenhangs in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum nachgeholt, so kann die Nachholung in dem nachfolgenden Veranlagungszeitraum zu einer vGA führen.