Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. November 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist u.a. die Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 8b Abs. 10 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes (UntStRefG) 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007,
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