Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Juli 2012 insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 22. Juni 2011 aufgehoben, die Klage insgesamt abgewiesen und über die Kosten des Rechtsstreits entschieden hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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