Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die gesonderte und einheitliche Feststellung eines steuerfreien Sanierungsertrags für Zwecke der Einkommensteuer sowie dessen Berücksichtigung beim Gewerbesteuermessbetrag gemäß § 3a, § 52 Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes bzw. §
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft. Gegenstand ihres Unternehmens ist [...]. Daraus erzielt sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Alleinige Kommanditistin der Klägerin ist Frau C.B.. Einzige Komplementärin der Klägerin ist die Y GmbH. Die Y GmbH vertritt die Klägerin, ist aber nicht am Kapital beteiligt (...). Alleiniger (Gesellschafter und) Geschäftsführer der Y GmbH ist Herr B.B..
1. 2.
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