Das Verfahren wird ausgesetzt.
2.Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 8c Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 (Bundesgesetzblatt I 2007,
Teil A: Gegenstand der Vorlage (Sachverhalt und Vortrag der Beteiligten)
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