LG Mannheim, vom 25.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 33/18
OLG Karlsruhe, vom 13.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 183/21
Geltung der Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers einer GmbH aufgrund vertraglich vereinbarter wichtiger Gründe; Entsprechende Anwendung der zum Nachteil des Geschäftsführers grundsätzlich nicht abdingbaren, in § 622 Abs. 1 und 2 BGB geregelten Kündigungsfristen auf den Geschäftsführer einer GmbH bei fehlender Eigenschaft als Mehrheitsgesellschafter
BGH, Urteil vom 05.11.2024 - Aktenzeichen II ZR 35/23
DRsp Nr. 2025/719
Geltung der Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2BGB bei einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers einer GmbH aufgrund vertraglich vereinbarter wichtiger Gründe; Entsprechende Anwendung der zum Nachteil des Geschäftsführers grundsätzlich nicht abdingbaren, in § 622 Abs. 1 und 2BGB geregelten Kündigungsfristen auf den Geschäftsführer einer GmbH bei fehlender Eigenschaft als Mehrheitsgesellschafter
a) Bei einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgrund vertraglich vereinbarter wichtiger Gründe gilt die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2BGB.b) Auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der kein Mehrheitsgesellschafter ist, sind die zum Nachteil des Geschäftsführers grundsätzlich nicht abdingbaren, in § 622 Abs. 1 und 2BGB geregelten Kündigungsfristen entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn er Geschäftsführer der Komplementärin einer GmbH & Co. KG ist und den Anstellungsvertrag unmittelbar mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat (Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19, BAGE 171, 44).
Tenor
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