Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die gesonderte und einheitliche Feststellung eines steuerfreien Sanierungsertrags für Zwecke der Einkommensteuer sowie dessen Berücksichtigung beim Gewerbesteuermessbetrag gemäß § 3a, § 52 Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes und § 7b, §
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft. Gegenstand ihres Unternehmens ist die [...]. Daraus erzielt sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Alleiniger Kommanditist der Klägerin ist Herr B. Einzige Komplementärin der Klägerin ist die D GmbH (im Folgenden: GmbH). Die GmbH vertritt die Klägerin, ist aber nicht am Kapital beteiligt (...). Alleiniger Geschäftsführer der Komplementärin ist B.
1. 2.
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