Auslegung des Gesellschaftsvertrags Ob eine Arbeitsgemeinschaft den alleinigen Zweck hat, sich auf die Erfüllung eines einzigen Werk- oder Werklieferungsvertrags zu beschränken, ist durch Auslegung des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln (>BFH vom 2. 12. 1992 - BStBl 1993 II S. 577).
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