Abgrenzung bei gleichzeitig ausgeübter land- und forstwirtschaftlicher sowie gewerblicher Tätigkeit >BFH vom 23. 1. 1992 - BStBl II S. 651 Tabakwareneinzelhandel und Toto-/Lottoannahmestelle Bei enger finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Verflechtung können auch verschiedenartige Tätigkeiten wie Tabakwareneinzelhandel und Toto- und Lotto-Annahmestelle einen einheitlichen Gewerbebetrieb bilden (>BFH vom 19. 11. 1985 - BStBl 1986 II S. 719). Zusammentreffen stehender Gewerbebetrieb und Reisegewerbe >§
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