Beginn der Steuerpflicht kraft Rechtsform - Kapitalgesellschaft, die zum Zwecke der Übernahme eines Gewerbebetriebs gegründet wird Bei einer Kapitalgesellschaft, die zum Zwecke der Übernahme eines Gewerbebetriebs gegründet wird, beginnt die Gewerbesteuerpflicht nicht erst mit dem Zeitpunkt der Fortführung des übernommenen Betriebs, sondern mit der Eintragung in das Handelsregister (>BFH vom 16. 2. 1977 - BStBl II S. 561). - Verwaltung eingezahlter Teile des Stammkapitals Die Verwaltung eingezahlter Teile des Stammkapitals sowie ein bestehender Anspruch auf Einzahlung von Teilen des Stammkapitals lösen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht aus (>BFH vom 18. 7. 1990 - BStBl II S. 1073).
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|