BFH - Urteil vom 26.01.2016
VII R 3/15
Normen:
AO § 69; AO § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 06.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1065/13

Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für nicht entrichtete Umsatzsteuerschulden

BFH, Urteil vom 26.01.2016 - Aktenzeichen VII R 3/15

DRsp Nr. 2016/7377

Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für nicht entrichtete Umsatzsteuerschulden

1. NV: Die Rechtsprechung, wonach der für eine Haftung gemäß § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO zu fordernde Kausalzusammenhang zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung und dem Steuerausfall nicht mehr gegeben ist, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100), kann nicht auf die Fälle übertragen werden, in denen der Steuerpflichtige noch über ausreichende Mittel verfügt, um nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung zumindest einen Teil der Steuerschuld zu begleichen.